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Nutzungsbedingungen der BayernTourNatur

Bei der Anmeldung von Veranstaltungen müssen die Veranstalter folgenden Nutzungsbedingungen zustimmen:

  • Die Veranstalter bestimmen alleine Inhalt und Ablauf ihrer Touren und führen sie in eigener Verantwortung durch.
  • Geltende natur- und umweltschutzrechtliche Bedingungen wie Schutzgebietsverordnungen, Schutz- und Nutzungskonzepte an Fließ- und stehenden Gewässern etc. sind bei der Wahl des Zielgebiets sowie bei der Vorbereitung und Durchführung der Tour zu beachten. Weitere Informationen hierzu enthält unser Freizeitratgeber unter: https://www.stmuv.bayern.de/service/freizeittipps/ratgeber/index.htm
  • Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) darf die gemeldeten Veranstaltungsdaten redaktionell bearbeiten. Sollte die Veranstaltung nicht den Zielen und der inhaltlichen Ausrichtung der BayernTourNatur entsprechen, behält sich das StMUV vor, die Veranstaltung abzulehnen.
  • Personen, die Veranstaltungen Dritter melden, benötigen hierfür das Einverständnis der jeweiligen Veranstalter.
  • Der Meldende besitzt für den Fall, dass er ein Bild zur Veranstaltung hochlädt, die uneingeschränkten Nutzungsrechte an dem Bild und damit das Recht, über das Bild frei zu verfügen. Das Bild muss frei von Rechten Dritter sein.
  • Die abgebildeten Personen müssen mit der Veröffentlichung des hochgeladenen Bildes einverstanden sein. Eine Einwilligung ist jedoch nicht erforderlich, wenn die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeiten erscheinen oder wenn die Bilder Personengruppen zeigen, die an Veranstaltungen teilgenommen haben.
  • Nach Meldung der Veranstaltung erhalten alle Veranstalter an ihre angegebene E-Mail-Adresse den elektronischen Newsletter der BayernTourNatur kostenlos zugesendet. Dem Empfang des Newsletters kann jederzeit widersprochen werden bzw. der Newsletter kann jederzeit abbestellt werden, ohne dass hierfür andere als Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.